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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER
Vagabund Moto GMBH, Nikolaiplatz 5, 8020 Graz
1. GELTUNG
1.1. Die Vagabund Moto GmbH – im Folgenden als Vagabund bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von Vagabund ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Basis für den Projektbeginn ist der unterfertigte Anzahlungsvertrag und dementsprechende Zahlungseingang. Die restlichen Projektbestimmungen folgen in einem gesonderten Vertrag mit Beginn des Projekts. Diese wären z.B. Typ des Motorrades, Umfang des Umbaus, Zahlungsbedingungen, Fertigstellungstermin, Projektablauf, Kosten, Einzelgenehmigung, Zulassung. Die Anzahlung ist, spätestens zwei Wochen nach Ausfertigung, auf untenstehendes Konto der Vagabund Moto GmbH zu überweisen. Ist dies nicht der Fall, gilt der Vertrag als ungültig.
2.2. Der Entwurf wird nach Unterfertigung und Zahlungsleistung für den Kunden erstellt und präsentiert bzw. übermittelt. Dieser muss binnen einer Woche nach Erhalt diesen Entwurf mittels Unterschrift abnehmen oder seine Änderungswünsche bekannt geben. Sollte keine Einigung über den Entwurf erzielt werden kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird eine
Aufwandsentschädigung in der Höhe von 1.500,- Euro fällig und der Restbetrag der Anzahlung rückerstattet.
Der Kunde verpflichtet sich diesen Entwurf nicht zu veröffentlichen oder an Dritte weiter zu geben. Er bleibt geistiges Eigentum der Vagabund. Hält sich der Kunde nicht an diese Vereinbarung, kommt es unmittelbar zu einer Vertragsauflösung und einer Pönale-Zahlung von 20.000,- Euro. Diese ist binnen 14 Tagen auf das Konto der Vagabund Moto GmbH zu überweisen.
2.3. Änderung des abgenommenen Entwurfs
Der Kunde kann den Entwurf nach beidseitiger, unterschriftlicher Abnahme nicht mehr verändern. Vagabund muss sich entsprechend der
umsetzungstechnischen Möglichkeiten und Verfügbarkeiten an den Entwurf halten. Abweichungen vom Entwurf z.B. aufgrund technischer Notwendigkeit werden in diesen Fällen mit dem Kunden abgesprochen. Die genaue Ausgestaltung der Details ist jedoch der Vagabund vorbehalten.
(3) Änderung der Umbaukosten
Kommt es während der Umbauphase zu Änderungen der Kosten, müssen diese mit dem Kunden abgesprochen und von diesem freigegeben werden.
3. BEZAHLUNG
Mit Abnahme des Entwurfes wird die Teilzahlung fällig und muss längstens innerhalb
von einer Woche auf das Konto bei der BKS Bank: IBAN: AT09 1700 0001 0900 8346, Kontoinhaber: Vagabund Moto GmbH, überwiesen werden.
Die Restzahlung wird mit der Übergabe des Motorrades fällig und ist spätestens bis
zu diesem Zeitpunkt auf das beschriebene Konto zu leisten.
Eigentumsvorbehalt: Das fertige Motorrad geht erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn alle vereinbarten und allenfalls noch ausständigen Zahlungen durch den Käufer beglichen sind.
Nichteinhaltung des Vertrages:
A) Durch die Vagabund:
Der Vertrag wird aufgelöst. Der Kunde erhält alle geleisteten Zahlungen rückerstattet.
Die gekauften Umbauteile verbleiben bei der Vagabund. Das Motorrad bleibt im Eigentum der Vagabund.
B) Durch den Kunden:
Im Falle des Ausbleibens der Zahlung der (Teil-)Zahlungsbeträge bleibt das gesamte Motorrad (einschließlich verbautem Zubehör)im Eigentum Vagabund.
Die Vagabund ist unabhängig vom Erfüllungsanspruch der Forderung auch berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen, den Vertrag für aufgelöst zu erklären, das Motorrad anderweitig zu verwerten und unter Abzug der für sie entstandenen Aufwendungen allenfalls geleistete Teilzahlungen nur anteilig zu erstatten.
4. EIGENTUMSRECHT UND URHEBERSCHUTZ
Fotografie und Verwendung des Motorrads / der Projekte für Werbezwecke:
Das fertiggestellte Motorrad / die fertigen Projekte dürfen von der Vagabund fotografiert werden. Die Fotos befinden sich danach im Eigentum der Vagabund und dürfen weiterverwendet und insbesondere veröffentlicht werden.
Übergabe des fertigen Produktes
Das fertiggestellte Produkt ist bei der Vagabund im Großraum Graz/Graz- Umgebung an einem von ihr genannten Ort abzuholen. Eine etwaige Zustellung ist gesondert zu vereinbaren und die Kosten dafür müssen vom Kunden getragen werden.
5. EIGENTUMSVORBEHALT
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Vagabund.
6. GEWÄHRLEISTUNG
Die Vagabund schließt jegliche Garantie / Gewährleistung auf nicht
modifizierte, bearbeitete oder veraltete Teile, die sich bei Projektbeginn bereits am Basismotorrad befanden und nach Projektplanung mit dem Kunden als Nichtbestandteil des Umbaus definiert wurden, aus.
7. ANZUWENDENDES RECHT
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
8. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
8.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Vagabund in Graz.
8.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in dieser Fassung gelten ab 1.3.2019.